• Zahnzusatzversicherung für Kinder & Erwachsene

    ZahnPRIVAT

    Nur das Beste für gesunde Zähne

    • Drei Tarife zur Auswahl, je nach Bedarf
    • Bis zu 100 % Absicherung
    • Leistungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Ganz gleich, wie sorgfältig man seine Zähne pflegt: Karies, Fehlstellungen oder Schäden können nicht immer vermieden werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten. Man spricht hier von der Regelversorgung. Die übrigen Kosten muss Ihr Kunde selbst bezahlen. Das kann schnell ins Geld gehen!
Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen. Je nach Tarif erstattet sie bis zu 100 Prozent des Eigenanteils.

Was sichert die private Zahnzusatzversicherung ab?

Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • unbegrenzte Zahnprophylaxe
  • Bleaching
  • hochwertige Füllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen

Zahnersatz

  • Implantate
  • Kronen
  • Brücken

Kieferorthopädie

  • bei Kindern und Jugendlichen
  • bei Erwachsenen nach Unfall

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Basis­schutz für Preis­bewusste
Spitzen­leistungen zum Best­preis
Der 100-Prozent-Sorglos-Tarif
ZahnPRIVAT 75
ZahnPRIVAT 90
ZahnPRIVAT 100
Gesunde Zähne
Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung
75%
90%
100%
Hochwertiger Zahnersatz
75%
90%
100%
Angst- und Schmerzausschaltung
75%
90%
100%
Strahlendes Lächeln
Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung
75%
bis zu 100 € pro Jahr
90%
100%
Zahnaufhellung (Bleaching)
90%
bis zu 180 € in zwei Jahren
100%
bis zu 200 € in zwei Jahren
Perfekter Biss
Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
75%
bis zu 5.000 €
90%
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
90%
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 08.2024). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen(AVB) und die Tarife.

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Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Was steht im Kleingedruckten?

Gibt es Wartezeiten?
  • Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.

Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
  • Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.

Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.

Für was erhalte ich Leistungen?

Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
  • Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:

    Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90

    • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
    • 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

    Tarif ZahnPRIVAT 75

    • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
    • 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Muss ich ein Bonusheft führen?
  • Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.

    Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.

    Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
  • Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:

    • professionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung
    • Fluoridierung
    • Erstellen eines Mundhygienestatus

    Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
  • Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
    • Dämmerschlaf
    • Vollnarkose
    • Lachgas-Sedierung
    • Akkupunktur
    • Hypnose
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
  • Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
    Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
    Der versicherte Prozentsatz ist:
    • im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
    Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.
    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
  • Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.